Förderung von sozialem Wohnraum im Bestand
Wer bestehenden Wohnraum in Sozialwohnungen umwandelt, kann von Stadt und Land mehr als 100.000 Euro kassieren. Dazu hat die Universitätsstadt Tübingen ein Förderprogramm aufgelegt. Es ergänzt das bereits bestehende Landesprogramm zur Förderung von Belegungsbindungen. Das Land hat seinerseits die bestehende Förderlinie zum 1. Juni 2022 kräftig aufgestockt. Auch bei der Suche nach passenden Mietern ist die Stadt auf Wunsch behilflich.
Das Programm ist für Vermieter unter anderem dann attraktiv, wenn eine Sanierung ansteht. Auch die GWG und andere Wohnbaugesellschaften profitieren von der städtischen Komplementärförderung. Die GWG hat sich im Gegenzug verpflichtet, der Stadt Belegungsrechte einzuräumen. Für private Vermieter gilt das nicht; sie können sich ihre Mieter frei aussuchen, sofern diese einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können.
Voraussetzung:
Wer sich als Vermieter verpflichtet, Wohnraum für einen bestimmten Zeitraum zu 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermieten, kann die einmalige Prämie zu Beginn des Mietverhältnisses einstreichen. Dabei gilt: Je länger die künftige Bindung, desto höher die Prämie. Die Miete darf in dem gebundenen Zeitraum immer nur so weit erhöht werden, dass der Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete gewahrt bleibt.
Die Förderung erfolgt als Einmalzahlung. Die Höhe ist abhängig von der Bindungsdauer:
Bindungsdauer 10 Jahre
Förderung L-Bank: 350 Euro pro Quadratmeter (qm)
Förderung Stadt: 80 Euro pro qm
Bindungsdauer 15 Jahre
Förderung L-Bank: 475 Euro pro qm
Förderung Stadt: 100 Euro pro qm
Bindungsdauer 25 Jahre
Förderung L-Bank: 870 Euro pro qm
Förderung Stadt: 180 Euro pro qm
Bindungsdauer 30 Jahre
Förderung L-Bank: 1.045 Euro pro qm
Förderung Stadt: 240 Euro pro qm
Bindungsdauer 40 Jahre
Förderung L-Bank: 1.390 Euro pro qm
Förderung Stadt: 240 Euro pro qm
Die zulässigen Wohnungsgrößen finden Sie im untenstehenden Merkblatt Wohnraumförderung.
Beispielrechnung: Wenn Sie eine Dreizimmerwohnung mit 77 qm für 30 Jahre vergünstigt vermieten, erhalten Sie einen Zuschuss des Landes in Höhe von 80.465 Euro und von der Stadt zusätzlich 18.480 Euro, zusammen also 98.945 Euro.
Ablauf:
Die Anträge bei der L-Bank für den Landeszuschuss und für den städtischen Zuschuss sollten nach Möglichkeit zeitgleich gestellt werden. Beratung und Hilfe für beide Anträge gibt es bei den städtischen Wohnraumbeauftragten. In Ausnahmefällen kann es zu einer Überkompensierung durch den städtischen Zuschuss kommen. In diesen Fällen behält sich die Stadt eine Kürzung des städtischen Zuschusses vor. Auch hierzu beraten die Wohnraumbeauftragten bei der Antragstellung.
Auswahl der Mieter
40 bis 45 Prozent der Tübinger Haushalte haben Anspruch auf eine Sozialwohnung. Dazu gehören viele Familien mit durchschnittlichem Einkommen, die aufgrund der hohen Mieten in Tübingen einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Vermieter können ihre Mieter aus diesem Personenkreis auf dem Wohnungsmarkt frei wählen. Alternativ können die Vermieter der Stadt Belegungsrechte einräumen. Auf Wunsch ist die städtische Clearingstelle Wohnen bei der Auswahl von Miethaushalten gerne behilflich.
Formulare und Merkblätter:
- Finanzierung sozialer Wohnraum Landeswohnraumförderung
- Wohnraumförderprogramm Antrag Bestandsförderung
- Wohnraumförderprogramm Auszahlungsantrag für Zuschussempfänger
- Wohnraumförderprogramm Merkblatt
- Wohnraumförderprogramm Richtlinien