Förderungen im Bereich Gleichstellung und Integration
Die Universitätsstadt Tübingen unterstützt gemäß den Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Gleichstellung und Integration Projekte zur Hilfe bei der Alltagsbewältigung, Hilfe zur Prävention, ambulante Hilfen sowie Maßnahmen und Unterstützungsstrukturen für bürgerschaftliches Engagement.
Gefördert werden Vereine und Einrichtungen, die schwerpunktmäßig im Stadtgebiet tätig sind. Schwerpunkt sind Einrichtungen und Projekte im Rahmen von Freiwilligkeitsleistungen. Gesetzliche Leistungen muss grundsätzlich der Sozial- beziehungsweise Jugendhilfeträger erbringen.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Projektzuwendung bis 1000 Euro
- Antrag auf Projektzuwendung über 1000 Euro
- Förderrichtlinien für Projekte zur Sprach- und Bildungsförderung
- Förderrichtlinien für Projekte im Bereich Gleichstellung
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse an soziale Vereine und freie Träger
- Merkblatt Antragswesen für Projektzuschüsse
- Projektzuschuss Gleichstellung und Integration, Kosten- und Finanzierungsplan