Direkt zum Inhalt

Führerscheinantrag

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Universitätsstadt Tübingen haben, ist das Landratsamt Tübingen zuständig für die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie in Ihrer Fahrschule oder von der Führerscheinstelle des Landratsamts. Das Bürgeramt oder die Verwaltungsstellen der Ortsteile nehmen den Antrag entgegen und prüfen die gemachten Angaben. Der Antrag wird an die Führerscheinstelle des Landratsamts Tübingen weitergeleitet.

Voraussetzung:

Sie müssen den Antrag persönlich beim Bürgeramt oder den Verwaltungsstellen der Ortsteile abgeben.

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnissen und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Tübingen, wo auch Anträge zum Download bereitstehen.  

Kosten:

Informationen zu den Gebühren des Landratsamtes finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes. Zusätzlich zu den Gebühren des Landratsamtes fallen beim Bürgeramt folgende Gebühren an:

  • Für die Ersterteilung: 5,10 Euro
  • Für die Umschreibung 5,10 Euro
  • Für die Erweiterung 5,10 Eur
  • Für die Führerscheinwiedererteilung (inklusive Führungszeugnis): 18,10 Euro
  • Für die Erteilung der Fahrgastbeförderung (inklusive Führungszeugnis): 18,10 Euro

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.