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Führungszeugnis beantragen

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • das „Privatführungszeugnis“ (für private Zwecke)
  • das „Behördenführungszeugnis" (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit.

Voraussetzung:

Mindestalter: 14 Jahre

Ablauf:

Sie können den Antrag stellen:

Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.

Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

Die Bearbeitungszeit durch das Bundesamt für Justiz dauert in der Regel ein bis drei Wochen.

Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen bzw. der Verwendungszeck 
  • Für das „erweiterte Führungszeugnis" zusätzlich: schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder des Einrichtungsträgers an die Person auf Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses mit einer Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

In der Regel: 13 Euro

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Ausnahmen können Sie dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz entnehmen. Sie können es auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz abrufen.

Sonstiges:

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz finden Sie umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister. Dort finden Sie auch die häufigsten Fragen und die Antworten.

Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

Ein Europäisches Führungszeugnis müssen Sie wie bisher persönlich beim Bürgerbüro Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Für Gewerbeanmeldungen: Fachabteilung Ordnung und Gewerbe