Niederschlagswassergebühr
In Tübingen wird eine verursachergerechtere Abwassergebühr erhoben, die gesplittete Abwassergebühr. Hierzu wird die Gebühr in einen Schmutz- und einen Niederschlagswasseranteil aufgeteilt. Das Schmutzwasser wird weiterhin auf Basis des Frischwasserverbrauches berechnet. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich künftig nach der Größe der bebauten bzw. befestigten Flächen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind.
Um die Niederschlagswassergebühr zu reduzieren, kann Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden (Regenwasserbeseitigung).
Ablauf:
Verminderung des Regenabflusses
Durch die Verwendung dauerhaft durchlässiger Oberflächen (beispielsweise Rasengittersteine) oder die Einrichtung von Versickerungsanlagen lässt sich die Niederschlagswassergebühr verringern. Die Wasserdurchlässigkeit wird dabei über folgende Abflussfaktoren berücksichtigt:
Abflussfaktoren
Flächen, von denen das Regenwasser dauerhaft und vollständig versickert wird, werden für die Berechnung der Regenwassergebühr nicht angesetzt. Ökologisch sinnvolle Entsiegelungen und Rückhaltungen auf dem Grundstück können sich also lohnen. Ein Merkblatt für den ökologischen Umgang mit Regenwasser kann im Internet oder bei den Kommunalen Servicebetrieben Tübingen angefordert werden.
Normaldächer: 1,0
Gründächer: 0,3
Asphalt, Beton: 1,0
Pflaster, Platten, Verbundsteine: 0,6
Kies, Schotter, Rasengittersteine: 0,3
Versickerungsanlagen >2,5m³/100m²: 0,0
Versickerungsanlagen <2,5m³/100m²: 0,5
Anpassung erforderlich?
Weicht der von uns vorermittelte Wert um mehr als 15 Prozentvon den tatsächlich vorhandenen Flächen ab? Haben sich die Flächen in der Zwischenzeit, beispielsweise durch Umbauoder Entsiegelungsmaßnahmen verändert? Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Anpassungsantrag einzureichen und darin die befestigten und bebauten Flächen exakt nachzuweisen. Der Anpassungsantrag kann hier online heruntergeladen oder telefonisch bei den KST angefordert werden.