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Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs aus besonderem Anlass gemäß § 12 Gaststättengesetz

Falls Sie aus einem besonderen Anlass für einen vorübergehenden Zeitraum (wenige Tage/Wochen) alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).

Insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ereignissen (wie zum Beispiel Stadtfesten oder (Weihnachts-)märkten) sowie für die Durchführung sonstiger öffentlicher Veranstaltungen (wie Vereinsfeste, Konzerte oder Lesungen) kann die Gaststättenbehörde den Ausschank von alkoholischen Getränken vorübergehend unter erleichterten Voraussetzungen erlauben.

 Keine Erlaubnis ist erforderlich, wer Folgendes verabreicht:

  • Alkoholfreie Getränke
  • Unentgeltliche Kostproben
  • Alkoholische Getränke kostenlos oder auf Spendenbasis
  • Zubereitete Speisen

Bei einer Veranstaltung ohne Alkoholausgabe ist eine Anmeldung beim Landratsamt Tübingen, Abteilung 32 – Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter www.kreis-tuebingen.de.

Voraussetzung:

  • Die Veranstaltung liegt im Stadtgebiet (Kernstadt inkl. Stadtteile) Tübingen.
  • Die Räume bzw. Freiflächen, die für den Ausschank genutzt werden, müssen für einen sicheren Gastronomietrieb geeignet sein.
  • Der Nutzung der Räume bzw. Freiflächen für den Ausschank dürfen keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
  • Ein besonderer Anlass liegt vor. Als besonderer Anlass gelten insbesondere Ereignisse, die außerhalb der eigenen Einflusssphäre liegen, zum Beispiel die Teilnahme an einem Stadtfest oder Weihnachtsmarkt. Ein besonderer Anlass kann auch selbst begründet werden, soweit der Alkoholausschank lediglich als Nebenleistung zu einem eigenständigen Ereignis angeboten wird, zum Beispiel bei Jahresfeiern von Vereinen, Konzerte oder Lesungen.

Ablauf:

Der Antrag auf Gaststättenerlaubnis ist schriftlich, per Mail oder über das Onlineportal bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe zu stellen.

Mit der Erteilung der Gestattung ergeht ein Gebührenbescheid.

Unterlagen:

Antrag auf Gaststättenerlaubnis (siehe PDF-Datei unter Formulare) oder Online-Antrag 

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Ereignis, an dem alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, zu stellen.

Kosten:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Universitätsstadt Tübingen.

Rechtsgrundlage:

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu zwei Wochen.

Zuständig:

Fachabteilung Ordnung und Gewerbe für Veranstaltungen in der Kernstadt Tübingen

Für Veranstaltungen in den Teilorten sind die Verwaltungsstellen zuständig. Die eingehenden Anträge werden bei Bedarf an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gaststaetten@tuebingen.de
Elena Dröws
Telefon 07071 204-2617
E-Mail elena.droews@tuebingen.de