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Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass

  • ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
  • ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.

Voraussetzung:

Voraussetzungen sind:

  • Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
    Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, brauchen Sie eine erneute Einmessung.
  • Sie sind antragsberechtigt. Antragsberechtigte sind:
    • Eigentümer und Eigentümerinnen
    • Erbbauberechtigte
    • Notariate
    • Banken
    • Dritte, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ablauf:

Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei

  • bei der Fachabteilung Vermessung
  • öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen .

Sie können den Antrag formlos stellen:

  • schriftlich,
  • telefonisch oder
  • per E-Mail stellen

Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.

Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.

Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.

Kosten:

Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Arbeitsaufwand.

Zuständig:

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Ihre Ansprechpersonen:

Robert Hoffmann
Telefon 07071 204-2668
E-Mail robert.hoffmann@tuebingen.de
Christina Reichenbach
Telefon 07071 204-2279
E-Mail christina.reichenbach@tuebingen.de