Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung, auch "Grenzattest" genannt, ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass
- ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder
- ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.
Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.
Voraussetzung:
Voraussetzungen sind:
- Eintrag des Gebäudes im Liegenschaftskataster
Haben Sie den Grundriss des Gebäudes seit der letzten Vermessung ("Gebäudeaufnahme") geändert, brauchen Sie eine erneute Einmessung. - Sie sind antragsberechtigt. Antragsberechtigte sind:
- Eigentümer und Eigentümerinnen
- Erbbauberechtigte
- Notariate
- Banken
- Dritte, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ablauf:
Die Grenzbescheinigung können Sie beantragen bei
- bei der Fachabteilung Vermessung
- öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen .
Sie können den Antrag formlos stellen:
- schriftlich,
- telefonisch oder
- per E-Mail stellen
Sie müssen das Flurstück angeben mit Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.
Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.
Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.
Kosten:
Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Arbeitsaufwand.
Zuständig:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure