Grunderwerbsteuer
Grundsätzlich unterliegt jeder Erwerbsvorgang, der ein unbebautes oder bebautes Grundstück betrifft ("Grundstückskauf"), der Grunderwerbsteuer.
Ablauf:
Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem Abschluss des Kaufvertrages und wird vom Finanzamt festgesetzt. Der Steuersatz beträgt 5 % der Erwerbskosten.
Rechtsgrundlage:
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)