Immissionsschutz – Industrieanlagen anzeigen oder beantragen
Bestimmte Industrieanlagen benötigen vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung".
Hinweis: Diese Anlagen sind im Anhang der "Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV" aufgelistet.
Wer für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zuständig ist, sehen Sie weiter unten im Text. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere behördliche Entscheidungen ein (z.B. benötigte Baugenehmigungen). Davon ausgenommen ist eine möglicherweise notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwassereinleitung oder die Benutzung eines Gewässers. Dafür ist eine eigenständige Entscheidung erforderlich. Die zuständigen Stellen informieren sich gegenseitig und stimmen sich untereinander ab.
Unterlagen:
Hinweis: Stimmen Sie die Anzahl der einzureichenden Ausfertigungen der Antragsunterlagen mit der zuständigen Stelle ab.
Zuständig:
- für besonders umweltrelevante Anlagen: das Regierungspräsidium Tübingen als zuständiges Regierungspräsidium
- für alle anderen Anlagen: das Landratsamt Tübingen als zuständige untere Immissionsschutzbehörde