Ausstellung eines Leichenpasses
Damit eine Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus befördert werden darf, muss zur Überführung ein Leichenpass vorliegen.
Ablauf:
Ein mehrsprachiger Leichenpass muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beim Standesamt beantragen lassen. Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Unterlagen:
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Formulare und Merkblätter:
Kosten:
Die Kosten für den Leichenpass betragen 30 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt.
Rechtsgrundlage:
- § 44 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Leichenpass)
- § 24 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Zuständig:
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.