Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs
Die Verkehrsbehörde kann in eigener Zuständigkeit verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen unter anderem aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs anordnen, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, Vorfahrtsregelungen, Halt- oder Parkverbote, Durchfahrtsverbote, Signalanlagen, Fußgängersicherungsmaßnahmen (Zebrastreifen, ampelgesicherte Überwege), Tempo 30-Zonen, Wegweisung, Gefahr-/ Vorschrift-/ Richtzeichen, Bus-Haltestellen, Sicherung von Schulwegen, verkehrsberuhigte Bereiche.
Ablauf:
Anträge können formlos gestellt werden.