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Meldebescheinigung – einfache und erweiterte – beantragen

Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung angemeldet zu sein.

Wenn neben der Meldeadresse weitere Angaben bestätigt werden müssen, kann eine erweiterte Meldebescheinigung beantragt werden.  Die erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten (z.B.: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat, aktuelle Anschriften). Es muss angegeben werden, welche Daten die erweiterte Meldebescheinigung enthalten soll.

Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen:

Beispielsweise für:

  • Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
  • KFZ-Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer

Ablauf:

Sie können die Ausstellung der Meldebescheinigung auf folgende Weise beantragen:

  • Online: kostenfrei über service-bw (Voraussetzung ist die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises sowie der AusweisApp2 unter https://www.ausweisapp.bund.de/home))
  • Schriftlich: Antrag an das Bürgerbüro Stadtmitte gegen Vorauskasse. Die Bescheinigung erhalten Sie dann auf dem Postweg zugesandt
  • Persönlich: Die Bescheinigung erhalten Sie sofort bei Vorsprache in den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen  oder bei den Verwaltungsstellen in den Ortsteilen

Unterlagen:

  • bei persönlicher Vorsprache: Ihr Personalausweis oder Reisepass

Formulare und Merkblätter:

Frist:

keine

Kosten:

Die Aussstellung einer Meldebescheinigung über service-bw ist kostenfrei. Voraussetzung dafür ist die aktivierte eID-Funktion Ihres Personalausweises und die AusweisApp2 auf Ihrem mobilen Endgerät.

Die Ausstellung einer schrifltichen oder persönlich vorstelligen Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beträgt 5,-- Euro für jede Bescheinigung.

Die Gebühr für eine internationale Meldebescheinigung beträgt 7,-- Euro je Bescheinigung.

Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, müssen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld in Höhe der Gebühr beilegen.

Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für gesetzliche Renten aus Deutschland, aus EU-Staaten und aus der Schweiz. Ein Nachweis ist erforderlich.

Meldebescheinigungen zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten aus anderen ausländischen Staaten (Nicht-EU) und bei deutschen und ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig.

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten eine Meldebescheinigung auch beim Ausländeramt.