Mietspiegel
Wer wissen möchte, ob die Miete für eine bestimmte Wohnung angemessen ist oder wie viel Miete er für eine Wohnung verlangen kann, der kann im Tübinger Mietspiegel nachschlagen.
Der Mietspiegel ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in Tübingen. Er wurde im Auftrag der Universitätsstadt Tübingen in Zusammenarbeit mit der Mietspiegelkommission erstellt. Grundlage war eine repräsentative Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen in Tübingen. Der Mietspiegel wurde von der Universitätsstadt Tübingen anerkannt. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB.
Der Mietspiegel gilt ab dem 1. Dezember 2024 grundsätzlich für zwei Jahre (30. November 2026). Nach diesem Zeitraum wird er für weitere zwei Jahre fortgeschrieben. Alle Details zur Mietspiegelerhebung sind der Dokumentation zur Mietspiegelerstellung zu entnehmen.
Der Mietspiegel kann auf dieser Seite kostenlos heruntergeladen werden. Gegen eine Schutzgebühr von fünf Euro ist das gedruckte Exemplar auch bei der Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Wertermittlung und Bodenordnung erhältlich.
Unterlagen:
Zum Herunterladen und nachlesen
Mietspiegel 2024
Online-Rechner
Ortsübliche Miete ermitteln
Hier finden Sie auch die Dokumentation zur Mietspiegelerstellung.
Frühere Mietspiegel
Kosten:
Das gedruckte Exemplar des aktuellen Mietspiegels ist für fünf Euro erhältlich.
Sonstiges:
Eine kostenlose Einsicht in den Mietspiegel ist nach telefonischer Voranmeldung im Technischen Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.
Zuständig:
Beratung für ihre Mitglieder bieten:
Haus & Grund Tübingen
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Tübingen e. V.
Pulvermühlstraße 5
72070 Tübingen
Tel 07071 78269
www.hausundgrund-tuebingen.de
Deutscher Mieterbund Reutlingen-Tübingen e. V.
Beratungsstelle Tübingen
Brunnenstraße 3 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
72074 Tübingen
Tel 07121 44611
www.mieterbund-rt-tue.de