Namensänderung im Reisepass und Personalausweis bei Heirat oder Scheidung
Wenn sich Ihr Name nach der Eheschließung oder nach der Scheidung geändert hat, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis und, sofern Sie ihn benötigen, einen neuen Reisepass mit Ihrem neuen Namen, beantragen. Ansonsten wird Ihr Personalausweis und Ihr Reisepass auf Grund einer unzutreffenden Eintragung (falsche Namensgabe) ungültig.
Hinweis: Sollten Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises oder Reisepasses ein Ausweispapier benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis oder einen vorläufiger Reisepass beantragen. Der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass sind bei der Aushändigung des neuen Ausweises zurückzugeben.
Unterlagen:
Weitere Informationen zu den einzelnen Ausweisdokumenten, zu den erforderlichen Unterlagen und zu den Gebühren finden Sie in den Kapiteln "Personalausweis und vorläufiger Personalausweis" sowie "Reisepass und vorläufiger Reisepass".
Formulare und Merkblätter:
Rechtsgrundlage:
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
- Personalausweisgebührenverordnung
- § 11 Passgesetz (PassG) Ungültigkeit
- § 15 Passgesetz (PassG) (Pflichten des Inhabers)
Zuständig:
- Bürgerbüro Stadtmitte Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Lustnau Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Derendingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.