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Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie

  • eine Fachkraft mit Berufsausbildung,
  • eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung oder
  • Forscher sind.

Hinweis: Ein Recht auf Familiennachzug haben

  • Ihre minderjährigen Kinder,
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau und
  • Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.

Sie dürfen auch erwerbstätig sein.

Voraussetzung:

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
    Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Sie haben keine Vorstrafen.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie dürfen erwerbstätig sein und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie besitzen seit zwei Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
  • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

Ablauf:

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

Anschließend erhalten Sie entweder die Niederlassungserlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.

Unterlagen:

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
  • Nachweis, dass Sie seit vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
  • Nachweis des angemessenen Arbeitsplatzes

Formulare und Merkblätter:

Frist:

keine

Kosten:

EUR 113,00

Sonstiges:

Sie erhalten die Erlaubnis als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

Rechtsgrundlage:

Zuständig: