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Organspendeausweise

Rund 12.000 Kranke in Deutschland warten derzeit auf ein Spendeorgan, 2011 spendeten etwa 1.200 Menschen Organe – und die Zahl geht weiter zurück. Ab sofort können interessierte Bürgerinnen und Bürger auf dem Bürgeramt, Schmiedtorstraße 4, sowie in den Geschäfts- und Verwaltungsstellen der Ortsteile Organspendeausweise und Infobroschüren zum Thema Organspende erhalten. Im Bürgeramt liegen auch Organspendeausweise in deutscher und türkischer Sprache zum Mitnehmen aus. Diese sind kostenlos, der Ausweisträger wird nicht als solcher registriert und auch die Angaben können jederzeit geändert werden.

Eine Umfrage der Deutschen Stiftung Organtransplantation von 2010 hat ergeben, dass Dreiviertel der Bevölkerung eine Organspende als positiv ansehen, einen Spendeausweis haben allerdings nur etwa 25 Prozent. Die Umfrage belegt, dass zu den Gründen, warum viele Menschen keinen Ausweis haben, auch gehört, dass oftmals nicht klar ist, wo ein solcher zu bekommen ist. Die Universitätsstadt Tübingen möchte diesem entgegenwirken.

Tragen Sie Ihren Organspendeausweis möglichst zusammen mit Ihren anderen Ausweispapieren immer mit sich. Dort wird er bei Bedarf am ehesten gefunden.

Tipp: Sie können Ihren Ausweis aber auch bei nahen Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson, die bei einem Unfall informiert wird, aufbewahren.

Hinweis: Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier kann der Organspendeausweis auch heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Einwilligung zur Organspende kann auch auch auf einem formlosen Blatt festgelegt werden.

Voraussetzung:

Für die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung zur Organspende müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Den Widerspruch zur Organspende können Sie ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erklären.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Ihr Organspendeausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Sollten Sie Ihre Einstellung zur Organspende ändern, können Sie jederzeit Ihren alten Organspendeausweis vernichten und eventuell einen neuen, beispielsweise mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe, ausfüllen.

Kosten:

Der Organspendeausweis ist kostenlos.

Rechtsgrundlage:

§§ 1 – 7 Transplantationsgesetz (TPG)

Zuständig:

Im Bürgeramt liegen die Organspendeausweise und Informationsmaterial in deutscher und türkischer Sprache aus. Bei den Verwaltungsstellen der Ortsteile liegen die Organspendeausweise und Informationsmaterial nur in deutscher Sprache aus.