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Parkgebühren

In der Universitätsstadt Tübingen gibt es drei Parkzonen, die bewirtschaftet werden.

Zone 1

In der Altstadt, im westlichen Teil der Wilhelmstraße und im südlichen Stadtzentrum kostet das Parken 0,15 € je angefangene 3 Minuten (3 Euro pro Stunde). Die Bewirtschaftungszeit ist täglich von 8 – 20 Uhr.

 Zone 2

Die Zone 2 legt sich ringförmig um die erste Zone und beinhaltet zusätzlich den größeren Teil der Südstadt, das Französische Viertel und die Wilhelmvorstadt. Hier kostet das Parken 0,15 € je angefangene 4 Minuten (2,25 Euro pro Stunde) und max. 8 Euro pro Tag. Die Bewirtschaftungszeit ist montags bis freitags von 8 – 20 Uhr und samstags 8 – 16 Uhr.

Zone 3

Im übrigen Stadtgebiet liegen die Parkgebühren bei 0,15 € je angefangene 6 Minuten (1,50 Euro pro Stunde) und max. 6 Euro pro Tag. Die Bewirtschaftungszeit ist montags bis freitags 8 – 20 Uhr und samstags 8 – 16 Uhr.

Neu: Monatsparkticket für die Bewohnerparkgebiete in der Gebührenzone 3

Wer in den Bewohnerparkgebieten der Gebührenzone 3 arbeitet oder regelmäßig parkt und kein Anrecht auf einen Bewohnerparkausweis hat, kann ein Monatsparkticket erwerben, das das Parken im jeweiligen Gebiet für die Dauer eines Monats erlaubt.

Das Monatsparkticket ist nur online zu kaufen. Es kostet 50 Euro pro Monat.

Formulare und Merkblätter:

Rechtsgrundlage:

Parkgebührensatzung

Zuständig: