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Verlust eines Reisepasses oder Personalausweises

Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies den Bürgerbüros oder den Verwaltungsstellen der Ortsteile mitteilen. Ebenso müssen Sie diese Stellen darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

In dringenden Fällen können Sie sich einen vorläufigen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Der Ausweispflicht wird auch genügt, wenn der Betroffene einen gültigen Reisepass hat. Sollten Sie daher nur ein einziges Ausweispapier besitzen und dieses verlieren, müssen Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Zur Überbrückung kann auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses im Expressverfahren in Frage kommen.

Verlust des neuen Personalausweises/ Sperrung

Ist bei Ihrem neuen Personalausweis der elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) eingeschaltet, müssen Sie die Funktion unverzüglich sperren lassen. Dies können Sie telefonisch über die Hotline116 116 (gebührenfrei).

Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).

Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen.

Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.

Falls Sie Ihr Sperrkennwort verlieren, können Sie es bei den Bürgerbüros oder den Verwaltungsstellen der Ortsteile erfragen, je nachdem wo Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig. Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises der zuständigen Stelle zu melden.

Sie können die Sperrung auch direkt bei den Bürgerbüros oder den Verwaltungsstellen persönlich veranlassen. Von dort wird anschließend die Sperrung sofort eingeleitet und die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. Wird der Personalausweis auch für die elektronische Signatur genutzt, muss die Unterschriftsfunktion separat gesperrt werden. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

Ablauf:

Die Verlustanzeige müssen Sie persönlich beim Bürgeramt oder den Geschäfts- und Verwaltungsstellen in den Ortsteilen erstatten. Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Nähere Informationen finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen "Personalausweis" und  "Reisepass"

Unterlagen:

Für die Verlustanzeige sind im Regelfall keine Unterlagen vorzulegen.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Die Anzeige des Verlustes ist erforderlich, sobald dieser bemerkt ist.

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.