Plakatierung an Großwerbetafeln an Ortseingängen
Der öffentliche Raum, in dem für Veranstaltungen geworben werden kann, ist begrenzt. Deshalb müssen bei der Plakatierung bestimmte Spielregeln eingehalten werden.
Für Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung können an vier Standorten Großwerbetafeln mit einer Größe von maximal 2,50 mal 3 Meter aufgestellt werden:
- B 28 von Unterjesingen kommend/ beim Handwerkerpark
- L 370 von Rottenburg kommend beim Bahnbetriebswerk
- B 28 von Reutlingen kommend an der Einmündung der B 27
- Auffahrt der L 370 zur B 28 von Rottenburg kommend
Außer an Großwerbetafeln können Sie nach der entsprechenden Erlaubnis Ihre Plakate auch an Laternenmasten oder Litfaßsäulen und Anschlagstafeln anbringen.
Ablauf:
Den Antrag für die Großwerbetafeln richten Sie bitte formlos an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe.
Formulare und Merkblätter:
- Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Antrag Sondernutzungserlaubnis Plakatierung
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Zentraler Kontakt
E-Mail
gewerbetuebingen.de