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Projektförderung Freie Darstellende Künste

Tübingen verfügt über eine sehr lebendige und vielfältige Szene an professionellen freien Künstler_innen und Einrichtungen, die im Bereich Theater, Tanz, Figurentheater, Performance und Ähnlichem arbeiten. Für die Förderung der Freien Darstellenden Künste besteht ein gesondertes Verfahren mit zwei Förderlinien:

  • Einzelproduktionsförderung (ausschließlich für die Produktionserstellung bis zur Premiere)
  • Aufführungsförderung (gefördert werden die Kosten der Mieten des Aufführungsortes, einmalig anfallende Fahrt- und Übernachtungskosten und Kosten für Technik und Technikservice am Aufführungsort)

Gefördert werden Produktionen und Aufführungen in den Genres Sprechtheater, Musiktheater, Tanztheater und Zeitgenössischer Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Objekt- und Figurentheater, Zeitgenössischer Zirkus und Performance sowie genreübergreifende Formen.

Ablauf:

Bitte füllen Sie den Antrag auf Einzelproduktions- oder Aufführungsförderung digital aus. Mit dem Antrag auf Einzelproduktionsförderung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan abzugeben. Die Excel-Vorlage hierzu finden Sie auf dieser Seite. Bitte füllen Sie die linke Spalte (Antrag) aus und reichen den Antrag und die geforderten Unterlagen ein. 

Anträge auf Aufführungsförderung können zweimal jährlich gestellt werden. Die Fristen sind für Aufführungen, die in der ersten Jahreshälfte (Januar bis Juni) stattfinden der 30. November des Vorjahres und für Aufführungen, die in der zweiten Jahreshälfte (Juli bis Dezember) stattfinden, der 31. Mai desselben Jahres. Der Antrag muss alle förderfähigen Kosten enthalten. 

Anträge auf Einzelproduktionsförderung können zweimal jährlich zum 15. April oder 15. Oktober eingereicht werden. Sie müssen neben den Angaben zur jeweiligen Institution, ihren inhaltlichen Zielen und der Produktion (Ziele, künstlerische Formen, Projektbeteiligte, Probenplanung und weiteres) auch die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Zuschusshöhe (Produktionskosten, Gagen/Honorare, erwartete Einnahmen/Drittmittel und weiteres) enthalten.

Nur vollständig eingereichte Anträge werden berücksichtigt.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Rebecca Tiggemann
Telefon 07071 204-1738
E-Mail rebecca.tiggemann@tuebingen.de