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Projektzuschuss Kultur

Im Rahmen der Projektförderung werden Zuschüsse für einzelne, inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben, Veranstaltungen oder Maßnahmen bewilligt. Es handelt sich dabei um eine Zuwendung zur Deckung von Ausgaben der Zuschussempfänger_innen für bestimmte Vorhaben. 

Projektförderung können Vereine, Institutionen, Ensembles, Initiativen und Einzelpersonen erhalten. Entscheidungsgrundlage für die Förderung sind neben Angaben zu den künstlerischen Formaten und Inhalten ein Kosten- und Finanzierungsplan mit allen erwarteten Ausgaben und Einnahmen, wie beispielsweise Geräte- und Materialkosten, Honorar-, Miet- und Fahrtkosten sowie eingesetzte Eigenmittel und Rücklagen, Spenden, Eintrittsgelder, Sponsoringeinnahmen und weitere Förderungen. Übernommen werden maximal 70 Prozent der für das Projekt notwendigen Aufwendungen.

Projekte von Institutionen, die bereits durch eine Regelförderung bezuschusst werden, können in besonderen Fällen Projektanträge stellen, wenn zum Beispiel im Rahmen eines Sonderprojekts außergewöhnlich hohe Ausgaben entstehen.

Zur Antragstellung sind das Antragsformular des Fachbereichs Kunst und Kultur Tübingen auszufüllen und die erforderlichen Nachweise beizulegen. Zu den erforderlichen Angaben gehören neben formalen Punkten wie Ansprechpersonen, Bankverbindung, Finanzierung und Ähnlichem auch Informationen über das geplante Projekt, die Arbeit der Institution, ihre inhaltlichen Zielsetzungen, Zielgruppen, Perspektiven, Mitglieder und weiteres.

Die Antragsunterlagen finden Sie unter Formulare und Merkblätter weiter unten.

Ablauf:

Wir bitten Sie, den Antrag auf Projektförderung am Computer auszufüllen. Mit dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan für das Projekt abzugeben. Die Excel-Vorlage hierzu finden Sie auf dieser Seite. Die linke Spalte (Antrag) muss ausgefüllt werden. Antrag sowie Kosten- und Finanzierungsplan schicken Sie unterschrieben an die Stadtverwaltung. Nur vollständig eingereichte Anträge inkl. Kosten- und Finanzierungsplan, die vor Projektbeginn eingereicht wurden, werden berücksichtigt.

Nach dem Projekt ist ein Verwendungsnachweis abzugeben. Dieser besteht aus einem Sachbericht mit einer detaillierten Beschreibung des Projektverlaufs und einem zahlenmäßigen Nachweis (Spalte „Verwendungsnachweis“ im Kosten- und Finanzierungsplan). Näheres entnehmen Sie bitte, im Falle einer Förderung, dem Zuwendungsbescheid. 

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Abgabe vor Projektbeginn:

  • Projekte in der 1. Jahreshälfte (zwischen 1. Januar und 30. Juni): 30. November des Vorjahres
  • Projekte in der 2. Jahreshälfte (zwischen 1. Juli und 31. Dezember): 30. Juni desselben Jahres (ab 2025: 31. Mai)
  • Projekt, dessen Veranstaltungen über das gesamte Kalenderjahr verteilt sind, als Gesamtantrag stellen: 30. November des Vorjahres 

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Nadine Wagner
Telefon 07071 204-1541
E-Mail kultur@tuebingen.de
Zuständigkeit: allgemeine Auskünfte, Film
Dagmar Waizenegger
Telefon 07071 204-1737
E-Mail dagmar.waizenegger@tuebingen.de
Zuständigkeit: Bildende Kunst
Matthias Ehm
Telefon 07071 204-1341
E-Mail matthias.ehm@tuebingen.de
Zuständigkeit: Musik
Christopher Blum
Telefon 07071 204-1538
E-Mail christopher.blum@tuebingen.de
Zuständigkeit: Erinnerungskultur, Zivilgesellschaft, interkulturelle Projekte
Daniela Debus
Telefon 07071 204-1241
E-Mail daniela.debus@tuebingen.de
Zuständigkeit: Kulturelle Bildung
Rebecca Tiggemann
Telefon 07071 204-1738
E-Mail rebecca.tiggemann@tuebingen.de
Zuständigkeit: Theater, Performance, Tanz, Literatur