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Regelförderung für Chöre

Chöre können eine regelmäßige Förderung beantragen, sofern sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Tübingen haben und anerkannt gemeinnützig sind. Die Förderung für Chöre wird jeweils für einen vierjährigen Förderzeitraum ausgeschrieben. 

Schul-, Hochschul-, Universitäts- und/oder Kirchenensembles sind von der Regelförderung ausgeschlossen.

Die Förderung besteht aus den beiden Modulen Basisförderung und Plusförderung:

Im Rahmen der Basisförderung erhalten geförderte Chöre jährlich eine einfache Kopf-pauschale pro aktiv singender Person. Kinder und Jugendliche werden besonders geför-dert. Für sie wird eine höhere Kopfpauschale gezahlt. Chöre mit sehr wenigen Sän-ger_innen erhalten einen Mindestbetrag. Die Plusförderung ist eine zusätzliche Förderung für Chöre, deren Programmplanung besonders aufwändig ist und die einen überdurchschnittlichen Anteil an innovativen Konzepten aufweist. Auch sie bemisst sich als Kopfpauschale.

Voraussetzungen für die Basisförderung sind:

  • Der Sitz des Chores Institution ist in Tübingen.
  • Der Chor ist anerkannt gemeinnützig.
  • Der Tätigkeitsschwerpunkt des Chores liegt in Tübingen.
  • Mindestens einmal pro Jahr findet ein öffentlicher Auftritt in Tübingen statt.
  • Seit mindestens drei Jahren findet unter professioneller Leitung eine regelmäßige Probenarbeit statt (keine Projektchöre).

Voraussetzungen für die Plusförderung sind:

  • Der Chor präsentiert mindestens drei unterschiedliche Konzertprogramme pro Jahr in Tübingen.
  • Davon weist mindestens ein Konzert pro Jahr einen deutlich innovativen Charakter auf (wie selten gespieltes Repertoire, neue Kompositionen, neue Konzertformate oder Ähnliches).

Im Förderzeitraum 2021 bis 2024 betragen die Kopfpauschalen:

  • Basisförderung Aktive 18 Jahre und älter: 20 Euro pro Person 
  • Basisförderung Aktive 17 Jahre und jünger:  40 Euro pro Person 
  • Plusförderung: zusätzlich 20 Euro pro Person 
  • Mindestbetrag pro Verein: 400 Euro

Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2025 bis 2028 endete am 29. Februar 2024. Im Falle einer Förderzusage werden die Zuwendungsbescheide in der ersten Jahreshälfte 2025 versandt.

Die Formulare für den Förderzeitraum 2029 bis 2032 werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

Ausführliche Informationen zum Verfahren und zu den Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Matthias Ehm
Telefon 07071 204-1341
E-Mail matthias.ehm@tuebingen.de