Regelförderung für Musikvereine
Die Förderung für Musikvereine muss jährlich beantragt werden. Die Antragsfrist ist jeweils der 28. bzw. 29. Februar des Vorjahres:
- für das Förderjahr 2027: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2026
- für das Förderjahr 2028: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2027
- etc.
Ablauf:
Die Antragsfrist für das Förderjahr 2026 endete am 28. Februar 2025. Das Formular für das Förderjahr 2027 wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.