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Regelförderung für Musikvereine

Die Förderung für Musikvereine muss jährlich beantragt werden. Die Antragsfrist ist jeweils der 28. bzw. 29. Februar des Vorjahres:

  • für das Förderjahr 2027: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2026
  • für das Förderjahr 2028: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2027
  • etc.

Ablauf:

Die Antragsfrist für das Förderjahr 2026 endete am 28. Februar 2025. Das Formular für das Förderjahr 2027 wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Christopher Blum
Telefon 07071 204-1538
E-Mail christopher.blum@tuebingen.de
Nadine Wagner
Telefon 07071 204-1541
E-Mail kultur@tuebingen.de