Regelförderung für Musikvereine
Die Förderung für Musikvereine muss jährlich beantragt werden. Die Antragsfrist ist jeweils der 28. bzw. 29. Februar des Vorjahres:
- für das Förderjahr 2026: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2025
- für das Förderjahr 2027: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2026
- etc.
Ablauf:
Zur Antragstellung ist das Online-Formular des Fachbereichs Kunst und Kultur Tübingen auszufüllen.
Die Beträge der Pro-Kopf-Förderung sind:
- Aktive ab 18 Jahren 80 Euro pro Person
- Aktive bis einschl. 17 Jahre 150 Euro pro Person
- Blockflötenkinder 10 Euro pro Person
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (diese müssen im Verlauf dieses Online-Formulars hochgeladen werden):
- Den Wirtschafts- oder Haushaltsplan (exemplarische Finanzplanung aus dem Antragsjahr).
Die Anlage „Wirtschaftsplan“ steht Ihnen zur Orientierung bei der Erstellung der Finanzplanung unten in der Rubrik "Formulare und Merkblätter" zur Verfügung. Es kann natürlich auch ein eigenes Dokument verwendet werden. - Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts)
- Nur bei Neuanträgen und/oder Satzungsänderungen: die Satzung in der gültigen Fassung oder entsprechende Dokumente wie einen Gesellschaftsvertrag
Nur fristgerecht eingereichte, vollständig ausgefüllte und mit allen benötigten Anlagen versehene Anträge werden berücksichtigt.
Die Bearbeitung des Online-Formulars kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Mit dem Button "Später beenden?" können Sie sich einen Fortsetzungslink generieren (bitte kopieren und speichern nicht vergessen) und den Bogen jederzeit weiterbearbeiten.
Die Beantragung erfolgt online.
Formulare und Merkblätter:
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur
- Regelförderung für Musikvereine, Wirtschaftsplan