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Regelzuschuss Kultur

Regelförderung (institutionelle Förderung) erhalten Vereine, Einrichtungen und Initiativen zum Unterhalt ihrer Institutionen, wenn damit Aufgaben erfüllt werden, die für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind. Die institutionelle Förderung dient der Finanzierung der Infrastruktur, des Personals und der kulturellen und künstlerischen Arbeit von Vereinen, Einrichtungen und Initiativen.

Über die Vergabe der institutionellen Fördermittel entscheidet der Gemeinderat in seinem jährlichen Haushaltsbeschluss.

Ablauf:

Der Antrag kann direkt am Computer ausgefüllt, dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Bitte legen Sie den letzten aktuellen Jahresabschluss, Kassenbericht oder Bilanz und bei erstmaligem Antrag die Satzung des Vereins (oder entsprechende Dokumente wie einen Gesellschaftsvertrag) bei. Anschließend schicken Sie die Unterlagen an die Stadtverwaltung. Frist für die Antragsstellung ist der 1. Juli des Vorjahres.

Beachten Sie die Förderrichtlinien, die Sie unter „Formulare und Merkblätter“ finden.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig: