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Schülerbeförderung

Die Universitätsstadt Tübingen plant und organisiert die Schülerbeförderung für die allgemeinbildenden Schulen, die sich in ihrer Trägerschaft befinden.

Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Nähe der Schule wohnen, sind häufig darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen. Damit Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern nicht für die gesamten Kosten der Beförderung aufkommen müssen, erstattet die Universitätsstadt Tübingen Fahrtkosten auf Grundlage der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Tübingen.

Darüber hinaus organisiert die Universitätsstadt Tübingen die Schülerbeförderung zu Förderschulen und Grundschulförderklassen sowie Inklusionsfahrten.

Ablauf:

Bitte lesen Sie das Merkblatt zur Schülerinnen- und Schülerbeförderung genau durch, füllen das entsprechende Formular aus und senden es an die Fachabteilung Schule und Sport.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Eine Kostenerstattung oder Befreiung vom Eigenanteil kann nur dann gewährt werden, wenn die Fristen eingehalten werden. Bitte entnehmen Sie diese ebenfalls dem Merkblatt zur Schülerinnen- und Schülerbeförderung.

Sonstiges:

Infos und Formulare zur KreisBonuscard und zur Bildung und Teilhabe stehen auf der Seite des Landkreises Tübingen:

Rechtsgrundlage:

Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Daniela Walz
Telefon 07071 204-1402
E-Mail daniela.walz@tuebingen.de