Zuschüsse gemäß Sportförderrichtlinien
Tübingen ist eine sportfreundliche Kommune, die sportpolitischen Ziele orientieren sich am Gemeinwohl. Ziel ist, allen Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheiten für Sport und Bewegung anzubieten.
Die Universitätsstadt Tübingen fördert und unterstützt die sportlichen Belange der Sportvereine. Sportvereine, die dem Württembergischen Landessportbund e.V. (WLSB) oder dem Stadtverband für Sport (SfS) angeschlossen sind, können gemäß den Sportförderungs-Richtlinien verschiedene Zuschüsse erhalten.
Diese reichen von Zuschüssen pro Mitglied unter 18 Jahren, Übungsleiterzuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse bis hin zu Zuschüssen für sportliche Begegnungen in Partnerstädten, repräsentative und örtliche Veranstaltungen, Rehabilitationssport oder Vereinsjubiläen. Der Bau von Sportstätten und Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Sportgeräten kann ebenso entsprechend der Richtlinien finanziell unterstützt werden, sofern die städtische Finanzlage dieses zulässt.
Voraussetzung:
Siehe Sportförderrichtlinie
Unterlagen:
Siehe Antragsformular und Sportförderungs-Richtlinie
Formulare und Merkblätter:
Frist:
Die Sportförderanträge müssen bis spätestens 1. Juli des jeweiligen Jahres bei der Fachabteilung Schule und Sport vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage:
Merkblatt Sportförderungs-Richtlinien der Universitätsstadt (siehe Formulare)