Aufenthalt zum Sprachkurs
Die Einreise zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs ist für längstens ein Jahr möglich. Ein Intensivsprachkurs muss in der Regel täglichen Unterricht (rund 4 Stunden) umfassen und auf den Erwerb umfassender Deutschkenntnisse gerichtet sein. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzung nicht. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sollten schon vorhanden sein.
Sie müssen mit einem Visum einreisen. Ausnahmen gelten für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea (Südkorea), Neuseelands und der Vereinigten Staaten von Amerika.
Voraussetzung:
- Anmeldung mit Hauptwohnung
- Visum (falls erforderlich)
- Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Krankenversicherung (eine private Krankenversicherung muss dem Leistungsumfang einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen)
- Sicherung des Lebensunterhalts (Bankguthaben, Verpflichtungserklärung Dritter)
- Nachweis über einen Intensivsprachkurs
- Motivationsschreiben (Darlegung der Gründe für den Sprachkurs)
Unterlagen:
Nachweis der oben genannten Voraussetzungen.
Formulare und Merkblätter:
- Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Ausländerbehörde
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Kosten:
- Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 Euro
- Verlängerung von mehr als drei Monaten: 93 Euro
Sonstiges:
Sprachkurse können auch im Rahmen eine touristischen Aufenthalts ohne besondere Genehmigung besucht werden.
Zuständig:
Vor der Einreise: zuständige deutsche Auslandsvertretung