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Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung für Außenbewirtschaftung beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn Sie eine öffentliche Straße (also eine verkehrlich nutzbare Straßenfläche), einen Weg oder einen Platz über das normale Maß hinaus nutzen. Diese Sondernutzung muss genehmigt werden.

Zu den genehmigungspflichtigen Sondernutzungen gehört beispielsweise das

  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
  • Aufstellen von Tischen mit Sitzgelegenheit für Ladengeschäfte
  • Aufstellen von Stehtischen ohne Sitzgelegenheit für Ladengeschäfte
  • Einbauen von Schirmhülsen

Achtung: Sie benötigen keine gesonderte Sondernutzungserlaubnis, wenn

  • für die übermäßige Straßenbenutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist oder
  • die Benutzung einer Anlage dient, für die eine Baugenehmigung notwendig ist (zum Beispiel Baustelleneinrichtung).

Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren sind in diesem Fall Bestandteil der jeweiligen Genehmigung.

Voraussetzung:

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohnerschaft durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen,
  • das Stadtbild beeinträchtigen.

Die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe entscheidet über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis.

Ablauf:

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe beantragen. Diese prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Sie erteilt die Sondernutzungserlaubnis auf Widerruf oder zeitlich begrenzt. Die Fachabteilung kann die Erlaubnis mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe)
  • Evtl. weitere Unterlagen wie Lageplan, Fotos oder Skizzen (wird von der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe bei Bedarf verlangt)

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“. Die Satzung finden Sie unter dem Punkt "Rechtsgrundlage".

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gaststaetten@tuebingen.de
Elena Dröws
Telefon 07071 204-2617
E-Mail elena.droews@tuebingen.de