Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Wenn Sie innerhalb der Universiätsstadt Tübingen umziehen, müssen Sie sich ummelden, und Ihrer Meldebehörde die neue Adresse mitteilen.
Ablauf:
Um sich innerhalb Tübingen umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch in dieselbe Wohnung umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Ihre Hauptwohnung können Sie mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte über den Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung auch online ummelden.
Als Hauptwohnung gilt:
- Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
- Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
- Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.
Ablauf bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
- Sie rufen den Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung auf.
- Sie melden sich mit einem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung
- Die Aktualisierung des Wohnortes auf dem Personalausweis/auf der eID-Karte erfolgt ebenfalls über den Online-Dienst
Unterlagen:
Die Meldebehörde benötigt von Ihnen weitere Unterlagen. Dies sind:
- Personalausweis
- Pass oder Passersatzpapier
- bei einem gemeinsamen Meldeschein: Personalausweise oder Pässe aller Familienangehörigen
- Für Kinder, die keinen Kinderreisepass/Reisepass/Personalausweis besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Wohnungsgeberbescheinigung (bei Bezug eines Mietobjekts)
- bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer:
Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenklärung
Gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung können Sie die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.
Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)
Formulare und Merkblätter:
- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben für meldepflichtige Personen
- Wohnungsgeberbestätigung
Frist:
Sie müssen sich innerhalb zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung ummelden.
Eine Anmeldung, die nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung vorgenommen wird, ist verspätet. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die verfolgt wird und mit einem Bußgeld belegt ist (§ 54 Abs. 2 Ziffer 1 Bundesmeldegesetz).
Kosten:
keine
Sonstiges:
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Einzug als Wohnungsgeber bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Durchführung dieses Antrags den neuen Personalausweis (nPA) sowie ein kartenlesefähiges Gerät und die Anwendung AusweisApp2 benötigen (Mehr Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de).
Sie erhalten eine Meldebestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Rechtsgrundlage:
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Zuständig:
- Bürgerbüro Stadtmitte Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Lustnau Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Derendingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.