Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse, beispielsweise für
- Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen
- Erlaubnis zur Durchführung gewerblicher Transporte mit Fahrzeugen
- Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes
- Erteilung öffentlicher Aufträge und vieles mehr
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie dann, wenn keine offenen Forderungen mehr gegen Sie bestehen.
Voraussetzung:
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt auf schriftlichen formlosen Antrag innerhalb von ein bis zwei Tagen. Benötigt wird dabei zwingend der Grund für die benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigung beispielsweise Verlängerung der Taxikonzession.
Kosten:
15 Euro
Rechtsgrundlage:
§ 4 Verwaltungsgebührensatzung i.V.m. lfd. Nr. 6 des Gebührenverzeichnisses
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Sönmez Kaplan
Telefon
07071 204-1435
E-Mail
soenmez.kaplantuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsbeamter
Susanne Schuster
Telefon
07071 204-1455
E-Mail
susanne.schustertuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Maximilian Hämmerle
Telefon
07071 204-1424
E-Mail
maximilian.haemmerletuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Benjamin Hennig
Telefon
07071 204-1416
E-Mail
benjamin.hennigtuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Friederike Wild
Telefon
07071 204-1427
E-Mail
friederike.wildtuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Luisa Fait
Telefon
07071 204-1436
E-Mail
luisa.faittuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Brigitte Riexinger
Telefon
07071 204-1437
E-Mail
brigitte.riexingertuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst
Simone Stockmar
Telefon
07071 204-1421
E-Mail
simone.stockmartuebingen.de
Zuständigkeit:
Vollstreckungsinnendienst