Direkt zum Inhalt

Veranstaltungen im Stadtgebiet – Erlaubnis beantragen

Da bei Veranstaltungen eine Vielzahl von Behörden beteiligt sein können und diese ebenfalls eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, sollte die Veranstaltung rechtzeitig, mindestens jedoch

  • zwei Monate für wiederkehrende Veranstaltungen
  • drei Monate für die erstmalige Antragstellung von Kleinveranstaltungen
  • und sechs Monate bei Großveranstaltungen

bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe angemeldet werden.

Voraussetzung:

Um Ihnen eine Hilfestellung geben zu können, welche Unterlagen benötigt werden und um den Bearbeitungsprozess etwas zu beschleunigen, bitten wir Sie, unser Online-Formular für Veranstaltungen auszufüllen. Sollte eine Veranstaltung auf öffentlicher Fläche stattfinden, so sind zusätzlich die Anlagen 1 und 2 auszufüllen.

In unserem Online-Formular werden alle sicherheits- und ordnungsrechtlich relevanten Punkte abgefragt, welche auch die anderen Fachbehörden betreffen. Diese Unterlagen werden von uns zentral gesichtet und an die jeweiligen Fachbehörden weitergeleitet.

Je nach Veranstaltungsprogramm sind gegebenenfalls diverse Erlaubnisse erforderlich, beispielsweise

  • gaststättenrechtliche Erlaubnis bei Alkoholausschank
  • Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Plätze/Flächen
  • Musiziererlaubnis für die Nutzung von Lautsprechern bzw. für das Musizieren
  • eine Marktfestsetzung
  • verkehrsrechtliche Anordnung für die Sperrung von Straßen und
  • Erlaubnis zur Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen)

Ablauf:

Sie senden uns das ausgefüllte Formular und die Beschreibung der Veranstaltung (beispielsweise einen Flyer) zusammen mit einem Lageplan, in welchem alle Aufbauten und deren Maße und/oder Bestuhlungsflächen eingezeichnet sind, zu. Somit können wir uns ein umfassendes Bild über Ihre Veranstaltungsörtlichkeit machen. Beispielsweise können wir so einschätzen, ob die Rettungswege sichergestellt sind oder ob baurechtliche Maßnahmen erforderlich sind.

Gibt es für eine Veranstaltung mehrere Örtlichkeiten und Acts, so ist es hilfreich, wenn Sie uns eine Liste mit den Spielorten und den jeweiligen Acts mit Beschreibung zukommen lassen.

Haben wir alle Unterlagen und Informationen zusammen, hören wir die betroffenen Behörden wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Baurechtsamt oder den Naturschutz an. Diese teilen uns mit, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen Ihrerseits noch erforderlich sind oder was noch zu beachten gilt, um die Sicherheitsrisiken so gering wie möglich zu halten.

Ist dieser Prozess abgeschlossen, erhalten Sie von uns gegebenenfalls eine Erlaubnis mit Auflagen, welche Sie als Veranstalter bzw. Veranstalterin im Wesentlichen unterstützen soll. Da die Haftung für Schäden jeglicher Art beim Veranstalter bzw. bei der Veranstalterin liegt, sollen durch unsere Unterstützung die Sicherheitsrisiken weitgehend minimiert werden. Gleichwohl bleibt bei einer Veranstaltung immer ein Restrisiko bestehen. Daher seien Sie stets bitte sorgfältig beim Ausfüllen des Formulars und bei der Erstellung des Lageplans.

Je nach Art und Größe der Veranstaltung ist ggf. auch ein Sanitätsdienst-, Ordnungsdienst- und / oder Sicherheitskonzept erforderlich.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

  • zwei Monate für wiederkehrende Veranstaltungen
  • drei Monate für die erstmalige Antragstellung von Kleinveranstaltungen
  • und sechs Monate bei Großveranstaltungen

Kosten:

Diese sind abhängig von der Dauer der Veranstaltung, der Veranstaltungsgröße und wo diese Veranstaltung durchgeführt werden soll. Außerdem wird der Aufwand der Bearbeitung ebenfalls in die Kosten miteinfließen.

Sonstiges:

Öffentliche Veranstaltungen, bei denen Musik abgespielt werden soll (sowohl das Abspielen von Tonträgern oder Live-Darbietungen), müssen bei der GEMA angemeldet werden. Die GEMA-Anmeldung ist unabhängig einer gegebenenfalls erforderlichen Musiziererlaubnis durchzuführen.

Kontakt:
GEMA, Kundencenter 11506 Berlin
Tel.: 030 588 58 999, Fax: 030 212 92 795
E-Mail: kontakt@gema.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gema.de.

Veranstaltungen, bei denen Essen angeboten wird, aber kein Alkoholausschank stattfinden soll, sind bei der Lebensmittelüberwachung anzumelden. Das Formular zur Anmeldung für Veranstaltungen ohne Alkoholausschank ist abrufbar auf der Homepage des Landkreises Tübingen.

Weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung hierzu erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Tübingen.

Sollten Sie zur Durchführung von Veranstaltungen Fragen haben, wenden Sie sich gerne per Mail an veranstaltungen.ordnung@tuebingen.de oder telefonisch an 07071 204-2536 oder -2633.

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail veranstaltungen.ordnung@tuebingen.de
Marion Thomma
Telefon 07071 204-2633
E-Mail marion.thomma@tuebingen.de