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Verwendungsnachweis Regelförderung

Der erforderliche Verwendungsnachweis muss bei der Regelförderung bis zum 31. Mai des Folgejahres vorliegen. Wenn der Verwendungsnachweis für das Vorjahr nicht vorliegt, kann der Zuschuss für das laufende/ aktuelle Jahr nicht ausbezahlt werden. Die Verwaltung behält sich vor, die Verwendung der gewährten Zuschüsse zu überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass sowohl der Sachbericht als auch der finanzielle Nachweis (in Form des Kassenberichts oder ähnlichem) im Verlauf des Online-Formulars hochgeladen werden muss.

Das Online-Formular kann ganz bequem daheim und ohne Stress ausgefüllt werden. Mit dem Button "Später beenden?" können Sie sich einen Fortsetzungslink generieren (bitte kopieren und speichern nicht vergessen) und den Bogen jederzeit weiterbearbeiten.  

Über diesen Link gelangen Sie zum Verwendungsnachweis für das Jahr 2023.

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Nadine Wagner
Telefon 07071 204-1541
E-Mail kultur@tuebingen.de