Vollstreckung
Das Forderungsmanagement ist für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Universitätsstadt Tübingen sowie zahlreicher anderer Behörden zuständig. Die Vollstreckung umfasst die Pfändung folgender Gegenstände zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen:
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeug
- von Einkommen beim Arbeitgeber
- von Zahlungsansprüchen aus Konten von Geldinstituten sowie von anderen verwertbaren Rechten
Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet durch eigene Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten durchgeführt.
Kosten:
Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.
Sonstiges:
Die Stadtkasse vollstreckt nicht nur eigene Forderungen, sondern auch im Rahmen der sogenannten "Amtshilfe" Forderungen anderer Behörden (beispielsweise anderer Städte und Gemeinden, Innungen oder Krankenkassen unter anderem).