Wahlschein beantragen
Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme persönlich oder durch Briefwahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises abzugeben.
Hinweis: Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal benutzen möchten, müssen einen Wahlschein beantragen.
Unterlagen:
Wahlschein beantragen (Achtung: nur möglich, nachdem Sie eine Wahlbenachrichtigung für eine anstehende Wahl bekommen haben)!
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, über das Service-Portal Baden-Württemberg einen Wahlschein zu beantragen (über Onlineantrag und Formulare):
Online-Antrag Wahlschein
Frist:
Beantragen Sie den Wahlschein rechtzeitig. Den Antrag auf einen Wahlschein können Sie bis spätestens zwei Tage vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, stellen.
Hinweis: In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung des Wahlscheins sogar noch bis zum Wahltag (15 Uhr) möglich.
Sonstiges:
Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) – Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) – Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen beantragen
Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) – Eintragung als Rückkehrer beantragen
Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) – Eintragung beantragen
Wählerverzeichnis (Europawahl) – Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
Wählerverzeichnis (Europawahl) – Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
Wählerverzeichnis (Europawahl) – Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung als Rückkehrer beantragen
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung beantragen
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen
Wählerverzeichnis (Landtagswahl) – Eintragung beantragen
Rechtsgrundlage:
Je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
- § 26 Abs. 1 Europawahlordnung (EuWO)
- § 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung (BWO)
- § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (LWO)
- § 10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)