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Wahlschein beantragen

Ein Wahlschein dient dazu, bei einer Wahl seine Stimme persönlich oder durch Briefwahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises abzugeben.

Hinweis: Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal benutzen möchten, müssen einen Wahlschein beantragen.

Unterlagen:

Wahlschein beantragen (Achtung: nur möglich, nachdem Sie eine Wahlbenachrichtigung für eine anstehende Wahl bekommen haben)!

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, über das Service-Portal Baden-Württemberg einen Wahlschein zu beantragen (über Onlineantrag und Formulare):

Online-Antrag Wahlschein

Frist:

Beantragen Sie den Wahlschein rechtzeitig. Den Antrag auf einen Wahlschein können Sie bis spätestens zwei Tage vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, stellen.

Hinweis: In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung des Wahlscheins sogar noch bis zum Wahltag (15 Uhr) möglich.

Sonstiges:

Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) – Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen

Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) – Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen beantragen

Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) – Eintragung als Rückkehrer beantragen

Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) – Eintragung beantragen

Wählerverzeichnis (Europawahl) – Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen

Wählerverzeichnis (Europawahl) – Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen

Wählerverzeichnis (Europawahl) – Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen

Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung als Rückkehrer beantragen

Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung beantragen

Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen

Wählerverzeichnis (Landtagswahl) – Eintragung beantragen

Rechtsgrundlage:

Je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

Zuständig: