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Wahlwerbung in Tübingen

Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG haben politische Parteien die Aufgabe, bei der politischen Willensbil­dung des Volkes mitzuwirken. Diesem Auftrag können Parteien nur dann wirksam wahrnehmen, indem sie auch nach außen sichtbar und tätig werden. Gerade im unmittelbaren Vorfeld anstehender Wahlen ist daher das Interesse an Wahlwerbung besonders groß.

Parteien haben in Tübingen folgende Möglichkeiten, Wahlwerbung zu betreiben:

  • Informationsstände
  • Plakatierung

        - Städtische Routensysteme: Laternenmasten, Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
        - Hartfaserplakate
        - Großwerbetafeln

Nähere Informationen sowie Hinweise zum Ablauf der Wahlwerbung in Tübingen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Um Ihnen eine Hilfestellung geben zu können und um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen, bitten wir Sie, unser Online-Formular für Wahlwerbung in Tübingen auszufüllen.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gewerbe@tuebingen.de
Maida Huskic
Telefon 07071 204-1799
E-Mail maida.huskic@tuebingen.de
Patrick Friesch
Telefon 07071 204-2537
E-Mail patrick.friesch@tuebingen.de