Winterdienst
Damit öffentliche Gehwege, Straßen und Plätze im Winter von Schnee und Eis befreit sind, machen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Servicebetriebe (KST) ab 4 Uhr morgens und sonntags ab 5 Uhr an die Arbeit. Insgesamt stehen 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KST für den winterlichen Einsatz zur Verfügung.
Fahrbahnen, Rad- und Gehwege
Da nicht alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig geräumt und gestreut werden können, werden die Straßen nach Dringlichkeit sortiert und nacheinander abgearbeitet – wenn nötig und möglich, auch mehrfach am Tag. Zunächst räumen die KST die Hauptdurchgangsstraßen und Klinikzufahrten. Danach kommen die Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle an die Reihe. Als letztes sind die Wohnstraßen dran. Der Räumplan zeigt, welche Straßen geräumt und gestreut werden. Drei Räumfahrzeuge kümmern sich ausschließlich um die Hauptrouten für Radfahrende.
Rittweg
Der Rittweg nach Bebenhausen wird bei Eisglätte und Schnee gesperrt. Er wird immer dann wieder geöffnet, wenn für zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt wird. Auch der Verbindungsweg zwischen dem Sudhaus und dem Bergfriedhof, auf dem sich bei kaltem Wetter schnell Eis bildet, wird je nach Witterung geschlossen oder geöffnet sein.
TüBus
Informationen über witterungsbedingte Störungen beim TüBus erhalten Fahrgäste unter der Hotline 07071 157-157 oder unter www.swtue.de/tuebus.
Räum- und Streupflicht für Bürgerinnen und Bürger
In Tübingen sind Geschäfts- und Privathaushalte verpflichtet, selbst zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Gehwege, Fußwege, Staffeln und alle anderen Flächen mit öffentlichem Fußgängerverkehr, die an das Grundstück angrenzen. Auch Gehwege an Bushaltestellen ohne Wartehäuschen müssen die Anwohnerinnen und Anwohner räumen. Ein 1,5 Meter breiter Fahrbahnstreifen ist für Fußgänger zu räumen, wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, sowie in verkehrsberuhigten Bereichen.
Alle Flächen müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bis 21 Uhr wiederholt zu räumen und zu streuen.
Lagerplätze für Splitt (Streusand)
Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Streupflicht zu unterstützen, haben die KST 19 Splitthaufen im Stadtgebiet eingerichtet. Dort kann man Streumaterial jederzeit kostenlos abholen. Die Standorte sind vor Ort ausgeschildert, eine Übersichtskarte ist unter www.tuebingen.de/splitthaufen abrufbar.
Die meisten Splitthaufen liegen im Freien und werden im Laufe des Winters nicht mehr aufgefüllt. Deshalb sollte man sich rechtzeitig und bereits jetzt, vor einer längeren Frostperiode, mit ausreichend Streusand eindecken. Vor Wind und Wetter geschützt ist der Splitthaufen beim Bauhof im Schwärzlocher Täle entlang der Bahnlinie. Dort kann man bei jeder Witterung Splitt abholen. Diesen Vorrat füllen die KST so lange wie möglich nach.
Auftausalze oder andere umweltschädliche Stoffe dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden wie bei sehr starker Glätte, die nicht anders beseitigt werden kann. Dies regelt die Streupflichtsatzung.
Pläne
Räum- und Streudienst KFZ-Verkehr
Räum- und Streudienst Radverkehr
Splitthaufen