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Zahlungserleichterung und Zahlungsaufschub

Festgesetzte Steuern sind grundsätzlich bis zum Fälligkeitstag zu entrichten. In Ausnahmefällen kommt eine spätere (Teil)-Zahlung in Betracht. 

Die Stadtkasse setzt die Gebühren und Kosten der Mahnung und Beitreibung fest und berechnet die entsprechenden Nebenforderungen wie Zinsen und Säumniszuschläge und ist in diesem Rahmen auch für die Stundung, Niederschlagung und Erlass dieser Forderungen zuständig.

In Ausnahmefällen (beispielsweise finanzielle unerwartete Notlagen oder plötzliche Arbeitslosigkeit) können Sie bei der Stadtkasse einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. In diesem Falle sind die vereinbarten Raten pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu leisten. 

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Stefan Banzhaf
Telefon 07071 204-1464
E-Mail stefan.banzhaf@tuebingen.de
Zuständigkeit: Leitung
Sönmez Kaplan
Telefon 07071 204-1435
E-Mail soenmez.kaplan@tuebingen.de
Zuständigkeit: Vollstreckungsbeamter
Susanne Schuster
Telefon 07071 204-1455
E-Mail susanne.schuster@tuebingen.de
Zuständigkeit: Vollstreckungsinnendienst
Maximilian Hämmerle
Telefon 07071 204-1424
E-Mail maximilian.haemmerle@tuebingen.de
Zuständigkeit: Vollstreckungsinnendienst
Benjamin Hennig
Telefon 07071 204-1416
E-Mail benjamin.hennig@tuebingen.de
Zuständigkeit: Vollstreckungsinnendienst
Friederike Wild
Telefon 07071 204-1427
E-Mail friederike.wild@tuebingen.de
Zuständigkeit: Vollstreckungsinnendienst
Luisa Fait
Telefon 07071 204-1436
E-Mail luisa.fait@tuebingen.de
Zuständigkeit: Vollstreckungsinnendienst
Brigitte Riexinger
Telefon 07071 204-1437
E-Mail brigitte.riexinger@tuebingen.de
Zuständigkeit: Vollstreckungsinnendienst
Simone Stockmar
Telefon 07071 204-1421
E-Mail simone.stockmar@tuebingen.de
Zuständigkeit: Vollstreckungsinnendienst