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Weiterentwicklung der Tübinger Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen nach neuem Landesgesetz

Vorhabenbeschreibung

Die Tübinger Grundschulen haben die Möglichkeit, sich zu einer neuen Ganztagsgrundschule weiterzuentwickeln. Nach Umstellung erhalten sie einerseits vom Land zusätzliche Lehrerwochenstunden und von städtischer Seite pädagogisches Betreuungspersonal zur Verfügung gestellt, um ein verlässliches und kontinuierliches Bildungs- und Betreuungssystem einzurichten. Für die Beantragung der Umstellung ist ein neues Schulkonzept notwendig. Zur Konzepterstellung werden Projektgruppen gebildet, bestehend aus Vertretern der Schule, der Elternschaft, des pädagogischen Personals und der Stadt. Bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bundesweit eingeführt. Zunächst besteht dieser Anspruch im Schuljahr 2026/2027 für die Klassenstufe 1. Darauf aufbauen kommen die folgenden Schuljahre die weiteren Klassenstufen dazu, so dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2029/2030 für die Klassenstufe 1 bis 4 gilt. Der Anspruch erstreckt sich auf einen Betreuungsumfang von acht Stunden pro Tag an bis zu 5 Werktagen. Auch eine Betreuung in den Ferien ist Bestandteil des Rechtsanspruches, ausgenommen hiervon sind lediglich vier Wochen pro Schuljahr.

Letzter politischer Beschluss



Zeitplan/Meilensteine

Tübinger Grundschulen sollen sich zu Ganztagsschulen nach § 4a des Schulgesetzes weiterentwickeln. Schulen, die keinen Antrag auf Umwandlung in eine Ganztagsgrundschule stellen, werden ab dem Schuljahr 2023/2024 die Personalausstattung mit städtischem Betreuungspersonal nach dem Tübinger Basismodell erhalten.

Betroffenes Gebiet

Gesamtstädtisch

Informelle Bürgerbeteiligung

Informieren; Konsultieren (Anhören, Meinungen einholen); Kooperieren (Mitgestalten, Lösungen/Alternativen erarbeiten)

Erläuterung zur Bürgerbeteiligung

​Im Rahmen der Projektgruppenarbeit vor Ort an den Schulen werden die Eltern eingebunden. Zudem ist die Elternschaft in der Schulkonferenz der einzelnen Schulen stimmberechtigt vertreten.

Gemeinderatsvorlagen

  • 9b/2015 Eckpunkte und Rahmenbedingungen zur Einführung der Ganztagsgrundschulen nach neuem Landesgesetz in Tübingen - Stellungnahme GEB Schulen
  • 295/2016 Entwicklung der Ganztagsgrundschulen in Tübingen
  • 20/2020 Ganztagsgrundschulen; Verschiebung des Basismodells auf das Schuljahr 2022/2023
  • 9a/2015 Eckpunkte und Rahmenbedingungen zur Einführung der Ganztagsgrundschulen nach neuem Landesgesetz in Tübingen - Ergänzungen
  • 303/2015 Grundschule Pfrondorf, Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule
  • 500/2017 Antrag zu den Rahmenbedingungen zur Einführung der Ganztagsgrundschulen in Tübingen
  • 500a/2017 Ganztagsgrundschulen - Verschiebung der Einführung des Basismodells auf das Schuljahr 2019/2020
  • 534a/2017 Ganztagsgrundschulen; Verschiebung des Basismodells auf das Schuljahr 2020/2021
  • 534/2017 Umwandlung in Ganztagesgrundschulen; Fristverlängerung für die Entscheidung der Schulen
  • 282/2016 Grundschule Aischbach, Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsgrundschule
  • 9/2015 (nicht im Internet verfügbar)
  • 9c/2015 (nicht im Internet verfügbar)
  • 9d/2015 (nicht im Internet verfügbar)
  • 283/2016 (nicht im Internet verfügbar)
  • 386/2018 (nicht im Internet verfügbar)
  • 87/2021 (nicht im Internet verfügbar)

Weiterführende Informationen/Links

Ihre Ansprechperson

Olaf Backes
E-Mail Projekt-Ganztagsgrundschule@tuebingen.de
Vorhabenversion 10, letzte Änderung: 21. März 2022