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Bebauungsplan "Strütle/Weiher" in Pfrondorf

Vorhabenbeschreibung

Am westlichen Ortsrand von Pfrondorf soll eine 5 ha große Wohnbaufläche mit unterschiedlichen Gebäudetypologien entwickelt werden. Neben der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Familien sollen auch spezifische Bedarfe zum Beispiel für Senioren berücksichtigt und innovative Baugemeinschaftsprojekte umgesetzt werden. Im Anschluss an die Wohnbaufläche wird eine gemischt genutzte Baufläche mit überwiegendem Gewerbeanteil sowie eine Erweiterungsfläche für einen bestehenden Gewerbebetrieb entwickelt werden. Den städtebaulichen Wettbewerb für das Gebiet hat das Büro Hähnig und Gemmeke aus Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekten Stefan Fromm aus Dettenhausen gewonnen. Die Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs ist abgeschlossen. Der überarbeitete städtebauliche Entwurf wird nun der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Erschließungsplanung zu Grunde gelegt.

Letzter politischer Beschluss

Im Oktober 2021 wurde durch den Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung ein Grundsatzbeschluss zum überarbeiteten städtebaulichen Entwurf gefasst. 

Zeitplan/Meilensteine

Am 23.07.2019 wurde der Grundsatzbeschluss für den Bebauungsplan "Strütle/Weiher" gefasst. Mit dem Aufstellungsbeschluss, ebenfalls vom 23.07.2019 wurde das Bebauungsplanverfahren formal eingeleitet.

Bis Ende des Jahres 2019 wurde dazu ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Im Jahr 2020 wurde der Siegerentwurf in den Gremien und in einem öffentlichen Forum vorgestellt. In diesem Rahmen wurde auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich zu informieren und sich zum städtebaulichen Entwurf zu äußern. Auf Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichts, der Planungshinweise aus der Verwaltung und den Ergebnissen einer intensiven Befassung des Ortschaftrats Pfrondorf wurde der städtebauliche Entwurf aus dem Wettbewerbsverfahren überprüft, weiterentwickelt und konkretisiert. Der überarbeitete städtebauliche Entwurf stellt mit dem Grundsatzbeschluss vom Oktober 2021 nun die planerische Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Erschließungsplanung dar. 

Im Sommer 2020 fand im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die vorgezogene Bürgerbeteiligung und frühzeitige Trägerbeteiligung statt. Der Beschluss zur Billigung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ist für Ende 2022 angesetzt. Der Satzungsbeschluss soll im Sommer 2023 erfolgen.

Betroffenes Gebiet

Pfrondorf

Informelle Bürgerbeteiligung

Informieren; Konsultieren (Anhören, Meinungen einholen)

Gemeinderatsvorlagen

  • 52/2014 Bebauungsplan "Hofstrütle Teil II - Südwestlicher Bereich" - Billigung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfes der örtlichen Bauvorschriften und Auslegungsbeschluss
  • 93/2019 Baugebietsentwicklung "Strütle/ Weiher" in Pfrondorf; Grundsatzbeschluss zu den städtebaulichen Eckpunkten; Aufstellungsbeschluss und Beschluss über das frühzeitige Beteiligungsverfahren
  • 212/2014 Bebauungsplan "Hofstrütle Teil II - Südwestlicher Bereich" - Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
  • 130/2020 Baugebietsentwicklung "Strütle/Weiher" in Pfrondorf; Grundsatzbeschluss zum Ergebnis des Städtebaulichen Wettbewerbs; Beschluss zu den Eckpunkten für die Überarbeitung des Städtebaulichen Entwurfs
  • 228/2021 Baulandentwicklung "Strütle/ Weiher" in Pfrondorf; Grundsatzbeschluss zum überarbeiteten Städtebaulichen Entwurf

Weiterführende Informationen/Links

Ihre Ansprechperson

Gabriele Dillmann
E-Mail stadtplanung@tuebingen.de
Vorhabenversion 9, letzte Änderung: 21. März 2022