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Weiterentwicklung der Tübinger Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen nach neuem Landesgesetz

Vorhabenbeschreibung

Die Tübinger Grundschulen haben die Möglichkeit, sich zu einer neuen Ganztagsgrundschule weiterzuentwickeln. Nach Umstellung erhalten sie einerseits vom Land zusätzliche Lehrerwochenstunden und von städtischer Seite pädagogisches Betreuungspersonal zur Verfügung gestellt, um ein verlässliches und kontinuierliches Bildungs- und Betreuungssystem einzurichten. Für die Beantragung der Umstellung ist ein neues Schulkonzept notwendig. Zur Konzepterstellung werden Projektgruppen gebildet, bestehend aus Vertretern der Schule, der Elternschaft, des pädagogischen Personals und der Stadt. Bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bundesweit eingeführt. Zunächst besteht dieser Anspruch im Schuljahr 2026/2027 für die Klassenstufe 1. Darauf aufbauen kommen die folgenden Schuljahre die weiteren Klassenstufen dazu, so dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2029/2030 für die Klassenstufe 1 bis 4 gilt. Der Anspruch erstreckt sich auf einen Betreuungsumfang von acht Stunden pro Tag an bis zu 5 Werktagen. Auch eine Betreuung in den Ferien ist Bestandteil des Rechtsanspruches, ausgenommen hiervon sind lediglich vier Wochen pro Schuljahr.

Betroffenes Gebiet

Bürgerbeteiligung

Nein

Gemeinderatsvorlagen

  • 9/2015 Eckpunkte und Rahmenbedingungen zur Einführung der Ganztagsgrundschulen nach neuem Landesgesetz in Tübingen
  • 9a/2015 Eckpunkte und Rahmenbedingungen zur Einführung der Ganztagsgrundschulen nach neuem Landesgesetz in Tübingen - Ergänzungen

Weiterführende Informationen und Links

http://www.ganztagsschule-bw.de/
letzte Änderung: 4. November 2024