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Wahlwerbung in Tübingen

Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG haben politische Parteien die Aufgabe, bei der politischen Willensbil­dung des Volkes mitzuwirken. Diesem Auftrag können Parteien nur dann wirksam wahrnehmen, indem sie auch nach außen sichtbar und tätig werden. Gerade im unmittelbaren Vorfeld anstehender Wahlen ist daher das Interesse an Wahlwerbung besonders groß.

Parteien haben in Tübingen folgende Möglichkeiten, Wahlwerbung zu betreiben:

  • Informationsstände
  • Plakatierung

        - Städtische Routensysteme: Laternenmasten, Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
        - Hartfaserplakate
        - Großwerbetafeln

Nähere Informationen sowie Hinweise zum Ablauf der Wahlwerbung in Tübingen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Die Antragstellung für die Genehmigung zur Wahlwerbung erfolgt über das Online-Formular für Wahlwerbung in Tübingen.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gewerbe@tuebingen.de
Maida Huskic
Telefon 07071 204-1799
E-Mail maida.huskic@tuebingen.de
Patrick Friesch
Telefon 07071 204-2537
E-Mail patrick.friesch@tuebingen.de