Förderprogramm Soziale Stadt – heute Sozialer Zusammenhalt
Die Soziale Stadt ist ein deutschlandweites Programm von Bund, Ländern und den jeweiligen Gemeinden, das seit 1999 besteht. Es dient der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in einem Stadtteil. Dazu werden bauliche und nicht-bauliche Maßnahmen durchgeführt. Je nach Maßnahme sind daran verschiedene Akteure beteiligt, darunter Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Einrichtungen, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbetreibende. Im Jahr 2020 wurde die „Soziale Stadt“ in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ überführt.
Im Vordergrund der Förderung stehen städtebauliche und bauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur sowie die Qualität und Vielfalt des Wohnens. Es ist vorrangiges Ziel, in den betroffenen Quartieren den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Kommunen werden deshalb unterstützt, auf mehr Generationengerechtigkeit sowie familienfreundliche, altersgerechte und integrative Infrastrukturen hinzuwirken. Die Investitionen sind notwendig, um die Voraussetzung für das soziale Zusammenleben zu gewährleisten. Wenn Orte der Begegnung geschaffen werden, kann sich das Zusammenleben im Stadtteil entfalten und Nachbarschaften können gestärkt werden.
Im Jahr 2018 hat die Stadtverwaltung vorbereitende Untersuchungen durchgeführt und gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Akteuren vor Ort und politischen Entscheidungsträgern ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeiten lassen. Die Ergebnisse waren Grundlage für die Antragstellung im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Wichtige Besonderheiten dabei sind, dass bauliche Projekte mit sozialen Themen verknüpft werden, es programmbegleitend eine intensive Bürgerbeteiligung und vor Ort das Team Soziale Stadt als direkten Ansprechpartner für WHO gibt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. Oktober 2018 der Antragstellung für ein Gebiet „Waldhäuser-Ost“ im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ zugestimmt. Außerdem hat er zur Durchführung von Maßnahmen in oben genanntem Programm die Festlegung eines Gebietes nach § 171e BauGB beschlossen und die notwendigen Kostenansätze in der Kosten- und Finanzierungsübersicht gebilligt.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 25. März 2019 wurde das Gebiet „Waldhäuser-Ost“ in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2019 bis zum 30. April 2028. Mit dem Zuwendungsbescheid wurden Finanzhilfen von Bund und Land in Höhe von zunächst zwei Millionen Euro bewilligt. Damit liegt der Förderrahmen derzeit bei 4,67 Millionen Euro. Weitere Aufstockungsanträge sind geplant.