Sanierungsgebiet Waldhäuser-Ost
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Waldhäuser-Ost“ ist in Kraft getreten
Auf Grundlage des im November 2023 beschlossenen Rahmenplans hat der Gemeinderat am 19. Dezember 2024 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Waldhäuser-Ost“ beschlossen. Die ausführliche Begründung steht in der Vorlage 252/2024.
Die Satzung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung im Schwäbischen Tagblatt und auf der Internetseite der Stadt am 16. Januar 2025 in Kraft getreten. Das Sanierungsgebiet ist zunächst bis 31. Dezember 2034 befristet, da die Förderung im Rahmen der Städtebauförderung bereits seit 2019 läuft.