Antragsstellung
Was sind die Kriterien?
- Das Projekt unterstützt die Ziele des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.
- Das Projekt fördert den Zusammenhalt im Stadtteil und stärkt die Stadtteilidentität.
- Das Projekt kommt den Menschen in WHO zugute, die Zielgruppe ist definiert (insbesondere Kinder, Jugendliche, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial Benachteiligte).
- Das Projekt fördert die Kooperation unterschiedlicher Gruppen und Organisationen aus dem Stadtteil.
- Eigenleistung und Anregung zum Bürgerengagement sind Bestandteil des Projektes.
Worauf ist zu achten?
- Die Förderhöhe liegt bei maximal 2.000 Euro pro Projekt. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf diese überschritten werden.
- Eine Doppelförderung aus Landesmitteln ist ausgeschlossen.
- Jede Organisation kann maximal zwei Projekte pro Jahr beantragen.
- Anträge müssen immer vor Beginn eines Projektes gestellt werden. Mittel können nicht nachträglich (z. B. nach einer Veranstaltung) beantragt werden.
- Es werden nicht-investive Maßnahmen, Honorar-, Sach- und Nebenkosten gefördert.
- Bei Anträgen für Feste und gesellige Veranstaltungen sollten die bewilligten Gelder überwiegend nicht für die Bewirtung, sondern für die organisatorische Durchführung verwendet werden.
- Bei Anträgen für Wertschätzungsmaßnahmen sind Gruppenaktivitäten zu bevorzugen, Einzelgeschenke und Gratifikationen sind nicht im Sinne des Stadtteilbudgets. Hierfür könnten andere Sponsoren angefragt werden.
- Für die Förderung ist eine Kostenaufstellung erforderlich.
- Die Abrechnung erfolgt nach Einreichung der Belege. Diese müssen spätestens bis zum 10. Dezember des Projektjahres eingereicht werden.
- Bereits bewilligte Mittel aus dem Stadtteilbudget können nachträglich zurückgezogen werden, sofern die Umsetzung dem Antrag widerspricht.
- Bei der Öffentlichkeitsarbeit soll der Hinweis zur Projektförderung durch das Stadtteilbudget der Sozialen Stadt WHO angegeben werden (mit entsprechenden Logos).
- Nach Projektabschluss sind dem Team Soziale Stadt ein Kurzbericht und Projektfotos, frei von Rechten Dritter, zur freien Verfügung zu stellen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Team Soziale Stadt unterstützt gerne bei der Antragstellung und Planung des Projektes und informiert über förderfähige Ausgaben. Die Anträge müssen 14 Tage vor der Sitzung des Begleitkreises beim Team Soziale Stadt (elisabeth.englerttuebingen.desylvia.takacstuebingen.de, infosoziale-stadt-who.de ) eingegangen sein. Über die Vergabe der Mittel entscheiden die im Begleitkreis vertretenen Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen.
Antragsformular
Erhältlich bei Elisabeth Englert, elisabeth.englerttuebingen.de oder persönlich während der Sprechzeiten des Stadtteiltreffs.
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