Adressänderung im Personalausweis
Bei einem Umzug muss die Anschrift auf dem Personalausweis und dem Ausweis-Chip aktualisiert werden.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.
Voraussetzung:
Die Adressänderung kann nur nach oder während der Ummeldung oder Anmeldung in Tübingen vorgenommen werden.
Ablauf:
Die Aktualisierung des Personalausweises kann nur persönlich bei der Personalausweisbehöde erfolgen. Bei Umzug innerhalb Tübingens und bei Wegzug ins Ausland ist das das Bürgeramt beziehungsweise die Verwaltungsstellen der Ortsteile, bei Umzug in eine andere Gemeinde deren Personalausweisbehörde.
Unterlagen:
- Personalausweis
- Aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt)
Formulare und Merkblätter:
Frist:
Sie müssen den Personalausweis unverzüglich zur Änderung vorlegen.
Kosten:
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Sonstiges:
- Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.
- Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und dessen Beantragung.
Rechtsgrundlage:
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
- § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Gültigkeit)
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
Zuständig:
- Bürgerbüro StadtmitteBitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro LustnauBitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro DerendingenBitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung
sowie die Geschäfts- und Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.
Hinweis: Wenn Sie keine Wohnung im Inland haben, ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. Im Ausland werden die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen erst ab 1. Januar 2013 für die Ausstellung von Personalausweisen zuständig.