Öffentliche Auslegung vom 10. Februar bis 8. April 2025
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen hat am 17. Dezember 2024 die Entwürfe des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes sowie deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes umfasst den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen mit den Städten und Gemeinden Dettenhausen, Eningen unter Achalm, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Pfullingen, Reutlingen, Tübingen und Wannweil.
Die Planentwürfe einschließlich der Begründungen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind von Montag, 10. Februar 2025, bis Dienstag, 8. April 2025, (je einschließlich) auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes www.nachbarschaftsverband-reutlingen-tuebingen.de/oeffentliche-auslegung über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen am Sitz der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes bei der Stadt Reutlingen, Rathaus, Marktplatz 22, 72764 Reutlingen, in der Eingangshalle (linker Bereich, beim Eingang zu Zimmer 10) während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Ergänzend werden die Tübingen betreffenden Unterlagen im Atrium des Technischen Rathauses, Brunnenstr. 3, 72074 Tübingen während der Öffnungszeiten zur Einsicht bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Das ist möglich per E-Mail an beteiligung.stadtentwicklungreutlingen.de, oder per Post an die Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen (Postfach 2543, 72764 Reutlingen). Dabei bitte immer die vollständige Anschrift angeben.