Beteiligungsverfahren
Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften
Hier finden Sie Informationen zu Bebauungsplanverfahren, an denen Sie sich beteiligen können. Ein Bebauungsplan legt für einen Teil des Gemeindegebiets fest, wie auf jedem einzelnen Grundstück gebaut werden darf. Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn etwa Wohngebiete oder zusätzliche Baumöglichkeiten entstehen sollen oder sich Entwicklungs- und Nutzungsziele ändern. Damit ein Bebauungsplan rechtskräftig wird, sind vier Schritte nötig. Über den genauen Ablauf des Verfahrens informiert die Stadtverwaltung in einer Broschüre.
Beteiligen können Sie sich auch bei den örtlichen Bauvorschriften. Gemeinden können örtliche Bauvorschriften in Form einer Satzung erlassen und somit beispielsweise andere Abstandsflächenmaße, die Verwendung von Außenantennen oder eine geänderte Stellplatzverpflichtung vorschreiben.