Bericht aus dem Ortschaftsrat vom 20. März 2019
In der Sitzung am 20. März 2019 stand der Grundsatzbeschluss zum städtebaulichen Entwurf des Baugebiets „Obere Kreuzäcker“ (Vorlage 88/2019) auf der Tagesordnung. Anwesend waren Baubürgermeister Cord Soehlke, Gabriele Dillmann, Leiterin der Fachabteilung Stadtplanung sowie Thomas Schauer, Leiter der Fachabteilung Liegenschaften.
Bei einer Baugebietsgröße von 1,75 Hektar entsteht in den „Oberen Kreuzäckern“ ca. 1,34 Hektar Nettobauland. Der städtebauliche Entwurf sieht rund 80 Wohneinheiten vor, in denen etwa 210 Menschen Wohnraum finden könnten. Die städtebaulichen Kenndaten GRZ und GFZ liegen bei 0,3 bzw. bei 0,8. Der Ortschaftsrat fordert, dass durch die Vielfalt der Wohnformen bezahlbarer Wohnraum mit Angeboten für Senioren und junge Familien geschaffen werden soll. Dies ist nach Darstellung der Stadtplaner möglich. Auch der Ortsbezug im dörflichen Maßstab soll erhalten bleiben.
Vor dem Entwurf wurden verschiedene Gutachten und Untersuchungen durchgeführt. Umfangreiche Ergebnisse brachte das archäologische Gutachten, weitere Grabungen sind nötig. Diese werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, eine Auswirkung auf die Bebaubarkeit des Plangebiets ist jedoch nicht zu erwarten.
Der städtebauliche Entwurf sieht eine Mischung aus verschiedenen Bautypologien in kleinteiligen Strukturen (freistehendes Einzelhaus, Kettenhaus, Doppelhaus, Reihenhaus) vor. Mietpreisgebundener Wohnraum soll in möglichst wirtschaftlich realisierbaren Geschosswohnungsbauten entstehen. Da auch in Bühl ein erhöhter Bedarf an seniorengerechten Wohnformen erwartet wird, werden im Entwurf Bereiche für eine Pflegewohngemeinschaft und eine Tagespflegeeinrichtung eingeplant. Dazu könnten noch zehn barrierearme Wohnungen mit je 60 Quadratmeter Wohnfläche entstehen.
Die Energiekonzeption für die „Oberen Kreuzäcker“ sieht einen Standard von KFW 55 vor. Eine sogenannte „Quartiersverpflichtung“ für Nahwärmeversorgung mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) in Verbindung mit einer Solaranlage soll in einem städtebaulichen Vertrag für das Gebiet vereinbart werden. Die Stadtwerke Tübingen wurden als Partner für die Umsetzung des Nahwärmekonzepts gewonnen.
Weiterer Zeitplan
- 10. April 2019: Beschluss im Ortschaftsrat
- 11. April 2019: Planungsausschuss
Im Fall einer Zustimmung arbeitet ein externes Planungsbüro einen Bebauungsplan aus. Der endgültige Satzungsbeschluss soll dann im Frühjahr 2020 erfolgen. Danach kann mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden.
Parallel dazu kann bereits das vereinbarte Rückkaufrecht für die „Alteigentümer“ bearbeitet werden. Wie im Zwischenerwerbsmodell festgelegt, haben die früheren Eigentümer der Grundstücke ein Rückkaufrecht für ein Baugrundstück. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass „Alteigentümern“ eine auf vier Jahre verlängerte Frist für die Bebauung der Grundstücke eingeräumt wird. Im freien Verkauf ist eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren festgelegt. Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach Kriterien, die vom Ortschaftsrat und dem Gemeinderat noch festzulegen sind. Die Entscheidung über eine endgültige Zuteilung von Bauflächen soll dann durch eine Vergabekommission, bestehend aus Vertretern des Ortschaftsrats, dem Ortsvorsteher und Vertretern aus der Verwaltung getroffen werden.
In Abstimmung mit den Erschließungsarbeiten, die bis 2021 abgeschlossen sein sollten, können dann ab Sommer 2020 Kaufverträge abgeschlossen und Bauanträge eingereicht werden.
Im Anschluss an die Präsentation beantworteten Baubürgermeister Soehlke und die Fachleute der Verwaltung Fragen aus dem Kreis des Ortschaftsrats. In einer Sitzungsunterbrechung konnten auch die zahlreich anwesenden Besucherinnen und Besucher der OR-Sitzung ihre Fragen und Anregungen an die Verwaltung und die Planer richten. Fragen zur Vergabe der Grundstücke, zur Kubatur der Gebäude, zu den Stellplätzen für PKWs und zur geplanten Energiekonzeption standen dabei im Vordergrund.