Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte, die aus Kaufpreisen ermittelt werden. Dabei werden verschiedene Merkmale berücksichtigt, die den Wert beeinflussen. Dazu gehören Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Grundstückszuschnitt. Diese Merkmale beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
2021 hat die Universitätsstadt Tübingen eine neue Bodenrichtwertkarte erstellt. Darin sind Zonen ausgewiesen, die ähnlich bebaut sind und deshalb – unter Berücksichtigung des Entwicklungszustandes – einen ähnlichen Bodenrichtwert haben. Die Bodenrichtwertkarte ist ein erster Anhaltspunkt, wenn ein Grundstück gekauft oder verkauft werden soll.
Allerdings kann der tatsächliche Wert eines Grundstückes auch vom Bodenrichtwert abweichen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Grundstück anders als die umgebenden Flächen genutzt wird, wenn es extrem groß oder besonders steil ist. In solchen Fällen sollte ein Sachverständiger eingeschaltet werden, um den tatsächlichen Wert einer Fläche zu ermitteln.
Aktuell
Die Bodenrichtwerte zur Feststellung des Grundsteuerwerts finden Sie
- auf dem Informationsportal der Finanzverwaltung Baden-Württemberg www.grundsteuer-bw.de oder
- über die Seiten des Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (Boris-BW) www.gutachterausschuesse-bw.de
Bei Fragen zur Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzverwaltung. Für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist dies das Finanzamt Tübingen.