Kurzbericht aus der Ortschaftsratssitzung vom 15. Juli 2015
Die lange Sitzung begann mit vielen Fragen aus der Bürgerschaft zum neuen Wohnbaugebiet Jesinger Loch. Der Ortschaftsrat hatte in der letzten Sitzung einen geänderten städtebaulichen Entwurf gebilligt, bei dem die Verkehrsanbindung - wie im Rahmenplan 2002/2004 bereits beschrieben und beschlossen - über die vorhandenen Straßen erfolgen soll. Diese Anbindung scheint wesentlich vorteilhafter, zumal u.a. mehr Wohneinheiten entstehen können und sich die Erschließung erheblich verbilligt. Der Bebauungsplan wird den Ortschaftsrat noch mehrfach in den nächsten Monaten beschäftigen.
Bei der Auslegung des europäischen Managementplans für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und das Vogelschutzgebiet „Schönbuch“ gab es erheblichen Beratungsbedarf, zumal der Ortschaftsrat Unterjesingen erstmals damit befasst wurde. Vor vielen Jahren bei der Aufstellung des Planes wurde Unterjesingen völlig übergangen. Neu ist eine nun grundstücksscharfe Abgrenzung. Ebenso neu ist die Möglichkeit, Änderungen der Grenzen des Gebietes von bis zu 50 Metern ohne ein europaweites Änderungsverfahren vorzunehmen. Der Ortschaftsrat beschloss, Einspruch gegen diesen Plan einzulegen, da zuerst geklärt sein muss, ob der Rebenaufbauplan weiterhin uneingeschränkt Vorrang hat. Andernfalls wäre der Weinbau in Unterjesingen gefährdet. Zudem soll die Fachverwaltung mitteilen, auf welcher empirischen Grundlage die Gebietsabgrenzung erfolgt ist und wer die Folgekosten für die notwendigen neuen Maßnahmen auf den Grundstücken trägt. Für den nördlichen Bereich beim Wohnbaugebiet „Jesinger Loch“ fordert der Ortschaftsrat, die Schutzgrenze um 49 Meter zurückzunehmen, um Einschränkungen bei der Wohnbebauung und Vorgaben einer besonderen Bepflanzung jedenfalls rechtssicher auszuschließen.
Zur Neugestaltung des Europaplatzes mit neuem Zentralen Omnibusbahnhof wünscht der Ortschaftsrat auch weiterhin eine direkte Durchfahrtsmöglichkeit, oberirdisch oder durch die neue Tiefgarage. Zum Haushalt 2016 sollen die Beratungen im September stattfinden. Baumfällungen sollen auch künftig uneingeschränkt und aus rein sachlichen Gründen nur von der Fachabteilung entschieden werden. Allerdings wird angestrebt, die Bürgerschaft frühzeitiger zu informieren. Ersatzpflanzungen können jedoch möglicherweise erst nach Prüfung weiterer Rahmenbedingungen folgen, wie am Grundstück des Kinderhauses Mönchhütte. Dort muss zunächst geklärt werden, wie der barrierefreie Zugang bewerkstelligt wird. Die Sanierung der Feldwege ist ebenfalls weiterhin eine reine Fachaufgabe der städtischen Fachabteilung und wird ortsangemessen umgesetzt, wie zuletzt an der Weinsteige.